Patientenrechte & Arzneimittel
Patientenrechte schützen und unterstützen den Patienten im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens.
Arzneimittel sind Stoffe, die im Wesentlichen auf den Organismus wirken und dazu bestimmt sind Krankheiten zu heilen, zu lindern, zu verhüten und zu erkennen.
Auch homöopathische Arzneimittel gelten als Medikamente, sofern sie nach homöopathischen Grundsätzen und Verfahrenstechniken hergestellt und im Arzneimittelregister eingetragen sind.
Patientenrechte & Arzneimittel - Erweiterte Neuauflage, April 2009
Autoren: Dr. Gerald Bachinger, Mag. Monika Maier, Dr. Maria-Luise Plank.
Der Ratgeber kann aber auch als Druckausgabe kostenlos in der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft bestellt werden:
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