Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA und e-Impfpass, sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.
Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.
Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:
- Einsichtnahme in
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- ELGA-Teilnahmestatus
- e-Medikationsliste
- ELGA-Protokolle
- ELGA-Gesundheitsdaten (e-Befunde/ELGA-GDA)
- Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
- e-Impfpass
- Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA oder e-Impfpass
Kontakt ELGA-Ombudsstelle Standort St. Pölten
Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
sowie am Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Persönliche Vorsprachen finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Standortleitung: Mag. Michael Prunbauer
Erstansprechstelle: Simone Klingenbrunner
Adresse: ELGA Ombudsstelle Standort NÖ
Hypogasse 1, 2. Stock
A-3100 St. Pölten
Telefon: +43 (0)2742 900 515 444
Email:
Aus Datenschutzgründen können per Telefon und E-Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden, die keinerlei ELGA-Gesundheitsdaten oder sonstige persönliche Daten beinhalten.
Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig ist, müssen entweder persönlich oder über die vorgesehenen Formulare gestellt werden:
ELGA: Broschüren & Formulare finden Sie im Öffentlichem Gesundheitsportal Österreich.
Sämtliche weitere Informationen finden Sie auf der ELGA-Website.
Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
Einerseits Entlassungsbriefe von Krankenanstalten sowie Labor- und Radiologiebefunde („e-Befunde), und andererseits Informationen über die verschriebenen und abgegebenen Medikamente („e-Medikation“) in ELGA verfügbar.
Wenn Sie Ihre persönliche ELGA einsehen möchten, können Sie das jederzeit selbst mit Ihrer ID-Austria unter www.gesundheit.gv.at/elga/inhalt oder über die ELGA-Ombudsstelle postalisch mit dem erforderlichen Formular, samt einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, etc. ) durchführen. Persönliche Einsichtnahmen erfolgen nur nach Terminvereinbarung in unseren Räumlichkeiten.
e-Impfpass
Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE Abmeldung vom elektronischen Impfpass!
Die ELGA-Ombudsstelle druckt auf Wunsch den e-Impfpass sowie die Protokolldaten aus, erteilt jedoch keine inhaltlichen bzw. medizinischen Auskünfte über dargestellte Immunisierungsdaten im e-Impfpass und kann keine Änderungen/Eintragungen/Nachtragungen an/in Ihrem e-Impfpass vornehmen. Für die Einsichtnahme/den Ausdruck ist das Formular im Original und ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, etc.) per Post erforderlich.
Der e-Impfpass ist keine ELGA-Anwendung, es wurde nur die bereits vorhandene Infrastruktur der ELGA verwendet. Der e-Impfpass kann nicht deaktiviert oder gelöscht werden. Ihr e-Impfpass steht Ihnen daher auch dann zur Verfügung, wenn Sie ELGA widersprochen haben.
Ausdrucke des e-Impfpasses können auch in Apotheken, bei niedergelassenen Ärzten/Ärztinnen oder den Servicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse gemacht werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle Ihrer Wahl. Wenn Sie über eine Handysignatur verfügen, können Sie einen Ausdruck Ihres e-Impfpasses über Ihr ELGA-Portal selbst ausdrucken und/oder abspeichern.
An- und Abmeldung sowie Technisches
Für allgemeine Anfragen zu ELGA und/oder e-Impfpass, technische Unterstützung oder die An- und Abmeldung von ELGA, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELGA-Serviceline der richtige Kontakt:
Telefon: +43 (0)50 124 44 11, werktags von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr
E-Mail:
Zuständigkeit
Die Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle werden von den Patientenanwaltschaften in den Bundesländern wahrgenommen. Zuständig ist die Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem die ELGA-Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz haben. Die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie auf gesundheit.gv.at, dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.