Wenn Sie in Zusammenhang mit einer Behandlung in einem niederösterreichischen Krankenhaus einen Schaden erleiden, ohne dass eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie unter Umständen eine Leistung aus dem NÖ Patienten-Entschädigungsfonds erhalten. Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüft zunächst, ob Ansatzpunkte einer Haftung vorliegen. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Patienten-Entschädigungsfonds weiter unten. Wenn Sie direkt einen Antrag an den NÖ Patienten-Entschädigungsfonds richten möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.