Die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft ist eine unabhängige und weisungsfreie Institution des Landes Niederösterreich zur Umsetzung der Rechte von Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohnern. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten von Gesundheitseinrichtungen, für Bewohnerinnen und Bewohnern von Langzeitpflegeeinrichtungen sowie deren Vertrauenspersonen und Mitarbeitende dieser Institutionen mit folgenden Aufgaben:
Weiterleitung von Lob sowie Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen bzw. Anregungen/Beschwerden betreffend
- Kliniken
- Einrichtungen der stationären Langzeitpflege
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte (in Kooperation mit der Zahnärztlichen Landespatientenschlichtungsstelle)
- Kuranstalten und Rehabilitationszentren
- Rettungswesen
- Ambulatorien und Institute
- Hauskrankenpflege
Weitere Aufgaben
- Kostenlose außergerichtliche Vertretung von Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohnern, wenn der Verdacht auf medizinische oder pflegerische Behandlungsfehler gegeben ist bzw. Missstände vorliegen (ev. Fahrtkosten zu Besprechungen in die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft können nicht übernommen werden)
- Rechtsberatung in Hinblick auf Fragen zu den Patientenrechten
- Patientenentschädigungsfonds
- ELGA-Ombudsstelle
Diese Serviceeinrichtung wurde im Jahre 1994 durch das NÖ Krankenanstaltengesetz und das NÖ Sozialhilfegesetz installiert. Seit 1. Oktober 1999 hat Dr. Gerald Bachinger die Funktion des niederösterreichischen Patienten- und Pflegeanwalts inne.
Falls Sie diesbezüglich etwas einbringen möchten, finden Sie weiterführende Informationen unter folgendem Link.
Unser Leitbild
- Wir sind Sprachrohr für Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohnern.
- Wir nehmen Ihre Wahrnehmungen ernst.
- Wir suchen nach zufriedenstellenden Lösungen und nicht nach Schuldigen.
- Wir streben eine außergerichtliche Lösung an.
- Wir geben den Mitarbeitenden lösungsorientierte und praxisnahe Rückmeldungen.
- Unser Feedback an die Einrichtungen ist ein Beitrag externer Qualitätssicherung.