e-Rezept

So funktioniert es

Für die Zeit der Pandemie wurde die Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt ermöglicht (aktuell gesetzlich gültig bis 30.06.2022). Das Rezept wird dabei in der e-Medikation gespeichert und kann mit der e-card oder der Sozialversicherungsnummer in der Apotheke eingelöst werden.
Die e-Medikation (eine ELGA-Anwendung) nahm damit Aufgaben wahr, für die sie nie konzipiert war. Daher werden auch viele Prozesse rund um die Verordnung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten in e-Medikation nicht berücksichtigt.

Mit dem neuen e-Rezept hingegen können diese notwendigen Prozesse digital abgebildet werden.
Bis 31.03.2022 soll das e-Rezept österreichweit den bisherigen papiergebundenen Prozess rund um das Kassenrezept vollständig ersetzen.

So funktioniert das e-Rezept:
Die Ärztin bzw. der Arzt erstellt das e-Rezept und speichert es im hochsicheren e-card System.
Die Einlösung in der Apotheke erfolgt ganz einfach:

  • weiterhin auf Wunsch des Patienten/der Patientin papiergebunden (indem der Apotheker/die Apothekerin den Code am Papierrezept abscannt und damit zum elektronischen Rezept gelangt) oder
  • durch Scan des e-Rezept Codes am Handy (App oder Web) oder
  • durch Eingabe der 12-stelligen e-Rezept ID oder
  • durch Stecken der e-card in der Apotheke

Bis alle Apotheken in Österreich e-Rezepte einlösen können, bekommen Patientinnen und Patienten jedenfalls noch einen Papierausdruck des e-Rezepts.

Weil es mit dem e-Rezept keine vorgedruckten Formulare mehr gibt, sieht das Rezept jetzt anders aus: der e-Rezept Ausdruck wird im Format auf A4 oder A5 erstellt. Ein e-Rezept Ausdruck kann wie ein herkömmliches Papierrezept in jeder Apotheke eingelöst werden, auch wenn diese noch keine e-Rezept Software hat.

Sobald alle Ärztinnen und Ärzte und alle Apotheken mit e-Rezept arbeiten, wird der e-Rezept Ausdruck nur mehr auf Wunsch der Patientin oder des Patienten ausgestellt – da alle Daten sowieso elektronisch vorhanden sind.

Unter diesem Link finden Sie ein Erklärvideo.

Auf unserer neuen Webseite www.chipkarte.at/e-rezept haben wir alle relevanten Informationen zum e-Rezept zusammengefasst:

  • Fragen und Antworten für die Zielgruppen (Versicherte / Ärztinnen und Ärzte / Apotheken)
  • Informationsmaterial (Folder, Plakate, Sticker und ein Erklärvideo) für Versicherte

Quellenverzeichnis

Mag. Ursula Weismann, ist ausgebildete Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin.

Seit 2002 ist sie kaufmännische Geschäftsführerin der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.-kurz SVC, einer 100-prozentigen Tochter des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Die SVC realisiert und betreibt anspruchsvolle e-health-Projekte im Bereich der Sozialversicherung. Darunter fallen u.a. der Betrieb und die Weiterentwicklung des e-card-Systems, ELGA Anwendungen wie die e-Medikation, e-card Anwendungen wie das e-Rezept sowie der Internetauftritt der Sozialversicherung.