Mein Recht als Patient
Arztwahl, Krankenkasse, Honorare Aufklärungs- und Verschwiegenheitspflicht Krankengeschichte, Arzthaftung, Behandlungsfehler
KONSUMENT
ISBN: 978-3-99013-031-5
€ 14,90
Patienten haben häufig das Gefühl, ihren Ärzten ausgeliefert zu sein. Doch wer krank ist, ist durchaus nicht schutzlos. Der Patient ist kein unmündiger Schutzbefohlener seines Arztes, sondern ein mit erheblichen Rechten ausgestatteter Vertragspartner einer jeden Einrichtung, bei der er sich medizinisch behandeln lässt.
Ob beim praktischen Arzt oder im Krankenhaus, ob als Kassenpatient oder als privat Versicherter: Die Rechtsgrundlage jeder Behandlung ist der Behandlungsvertrag. Er definiert den Rahmen des Arzt-Patient- Verhältnisses, aus dem sich alle zivilrechtlichen Ansprüche ableiten.
Wie der Behandlungsvertrag zustande kommt, welche Rechtsstellung sich für den Patienten daraus ergibt und wozu sich der Arzt bzw. die behandelnde Einrichtung dadurch verpflichtet, wird in diesem Buch unkompliziert und nachvollziehbar dargestellt.
Die Rechte des Patienten und das Verhältnis von Arzt und Patient werden im Detail durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen ergänzt.
Dabei werden Fragen erörtert wie: Wofür muss die Zustimmung des Patienten eingeholt werden? Wie weit geht die Aufklärungspflicht des Arztes? Wer darf Einblick in die Krankengeschichte nehmen? Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung? Was ist bei Minderjährigen zu beachten? Welche Rechte gelten für für psychisch kranke Menschen?
Nicht immer, wenn der gewünschte Behandlungserfolg ausbleibt, liegt ein ärztlich verschuldeter Behandlungsfehler vor. Wenn aber eine fehlerhafte Behandlung oder unzureichende Aufklärung nachgewiesen werden kann, hat der Patient Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das Buch erläutert, in welchen Fällen der Arzt haftbar gemacht werden kann, wie man vorgehen sollte, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird, welche Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung bestehen und wie Schmerzensgeld im Schadensfall bemessen wird.
Über den/die Autor/In
Verein für Konsumenteninformation
Univ.- Doz. Dr. Martin Kind
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