Ein Blick zurück auf 25 Jahre NÖ PPA

Mein persönliches Resümee

Da meine Pensionierung als NÖ Patienten- und Pflegeanwalt unmittelbar bevorsteht, möchte ich die letzten 25 Jahre meiner Tätigkeit und Arbeit für die Patienten Revue passieren lassen und mein Augenmerk auf verschiedene wichtige Punkte, Abläufe und Entwicklungen in diesem Bereich legen.

Ich durfte die NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft im Oktober 1999 übernehmen. Damals, in der Phase einer aufkommenden Sensibilität und einem Verständnis für die Wichtigkeit von Patientenrechten, lag der Fokus der Arbeit auf der Unterstützung von Patienten im Bereich des individuellen Beschwerdemanagements. Im Laufe der Jahre hat sich ein weiterer Schwerpunkt, der mir persönlich sehr am Herzen gelegen ist, nämlich die kollektive Vertretung von Patienten entwickelt. Ausgangslage war, dass ich als Gründungsmitglied die ARGE der Patienten- und Pfleganwälte einrichten konnte, der bis heute alle neun Patientenanwaltschaften angehören. Mein Ziel, mit der Gründung der ARGE PPA war, und dies ist gelungen, dass nicht nur auf Landesebene, sondern besonders auch auf der immens wichtigen Bundesebene eine kollektive Patientenvertretung präsent war und ist.

Die ARGE der Patientenanwälte durfte ich insgesamt 23 Jahre als gewählter Sprecher vertreten. Dies insbesondere im Bereich der Partizipation und Mitwirkung an vielen Reformvorhaben, an denen ich teilnehmen und die ich mitgestalten konnte, wie z.B. Arbeitsgruppen und Mitgliedschaften auf vielen Ebenen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Um nur einige ausdrücklich zu nennen:

  • Plattform für Patientensicherheit,
  • Beirat für Patientensicherheit,
  • Oberster Sanitätsrat,
  • Landessanitätsrat,
  • ELGA-Arbeitsgruppen,
  • Reformvorhaben, wie z.B. das Primärversorgungskonzept,
  • Heilmittelevaluierungskommission (HEK), etc.

Im Laufe der Jahre konnten wir als ARGE der Patienten- und Pflegeanwälte und besonders auch als Team der NÖ PPA einige Meilensteine in der Stärkung und Unterstützung für die Position der Patienten erreichen:

Patientencharta

Die Patientencharta hat zwar, in rechtlicher Hinsicht, keine wesentlichen neuen Patientenrechte gebracht, hat aber in der Praxis der Betreuung von und dem Umgang mit Patienten wesentliche Verbesserungen erreicht. Dies reicht von der Ausbildung der Gesundheitsberufe, die damit einen neuen Schwerpunkt bekommen haben, bis zur eigentlichen fachlichen Diagnose und Behandlung. Ein partnerschaftlicher Umgang („shared decision making“) ist mehr und mehr zur gelebten und durchaus selbstverständlichen Praxis geworden.

Patienten-Entschädigungsfonds

Als Ergänzung und zusätzliches Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung wurden ab dem Jahr 2001 die Patienten-Entschädigungsfonds gewissermaßen als „Fangnetz» bzw. zur Optimierung des außergerichtlichen Beschwerdemanagements eingerichtet. Die Vorarbeiten und Entwürfe, wie und auf welche Art und Weise, solche verschuldensunabhängigen Entschädigungen gestaltet werden sollten, waren sehr intensiv und rechtlich komplex. Letztlich ist es uns, in der sehr kleinen Arbeitsgruppe auf Bundesebene gelungen, eine pragmatische Lösung zu finden. Das hat zwar anfangs durchaus zu grundsätzlichen rechtlichen Diskussionen geführt, es hat sich dann aber sehr rasch in der Praxis gezeigt, dass diese Fondslösung effizient und effektiv ist.

Patientenverfügung

Im Jahr 2006 konnten wir eine wesentliche Stärkung der Autonomie und des Selbstbestimmungsrechtes für die Patienten mit dem Patienten-Verfügungsgesetz (PatVG) erreichen. Bis dahin war es durchaus umstritten und hat in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen und Unsicherheiten geführt, ob und wie eine Willenserklärung antezipiert werden kann. Das PatVG hat hier einen sicheren rechtlichen Rahmen gezogen und rechtliche Klarheit gebracht. Besonders zu betonen ist, dass sämtliche Unterlagen, die österreichweit intensiv in Verwendung stehen, wie z.B. Formular, Hinweiskarte, Ratgeber, von der ARGE der Patientenanwälte sowohl inhaltlich als auch vom Layout gestaltet wurde.

ELGA Ombudsstellen

Der nächste Meilenstein waren die Serviceangebote der ELGA-Ombudsstellen für Bürger und Patienten. Die Angebote und Möglichkeiten der IKT im österreichischen Gesundheitswesen sind bereits vielfältig und ELGA ein wesentlicher Baustein. Manche Bürger/Patienten sind aber damit überfordert und es gibt einen Trend zu einer Zwei-Klassen Digitalgesellschaft. Um diesen Trend abzuschwächen wurden die ELGA-Ombudsstellen bei den Patientenanwaltschaften der Länder eingerichtet. Hinter den Kulissen haben wir intensive Verhandlungen mit dem Bund geführt, da ursprünglich bloß eine zentrale Bundesombudsstelle für gesamt Österreich geplant war. Wir konnten aber letztlich erreichen, dass bei sämtlichen Patientenanwaltschaften ein niedrigschwelliges Angebot in allen Bundesländern geschaffen wurde.

Zum Schluss und dies ganz besonders, möchte ich mich noch bei meinen Mitarbeitern im Team der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft herzlichst bedanken. Eine Zahl möge den seit Jahren stetig steigenden Arbeitsanfall verdeutlichen: 35.740 Geschäftsfälle haben wir gemeinsam in NÖ in diesen 25 Jahren erfolgreich bewältigt.
Ohne die engagierte, fachlich höchst kompetente und patientenorientierte Arbeitsweise meines Teams wären dieser Arbeitsanfall und die vielfältigen Erfolge zur Hilfe und Unterstützung der Patienten nicht möglich gewesen.

Die feste Basis für eine weitere gelungene Unterstützung für die Patienten ist gelegt und ich wünsche daher meinem Team und meiner Nachfolgerin bzw. meinem Nachfolger alles Beste und vor allem viel Erfüllung und Erfolg in der Zukunft!