Ein Bekenntnis zum solidarischen Gesundheitswesen
Die Erwartungen sind groß: Noch heuer soll es eine Einigung über eine grundlegende Gesundheitsreform geben.[1] Schon vorab sind Stimmen zu hören, die an eben diesem großen Wurf zweifeln lassen.[2] Dass die vielseitigen Probleme des Gesundheitswesens sich zunehmend verdichten und ihre Lösung immer drängender wird, ist bekannt und – das ist die gute Nachricht – kaum mehr widersprochen.
Im Diskussionsprozess rund um die unbestritten notwendige Gesundheitsreform bekennen sich Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger mantraartig zum Erhalt unseres solidarischen Gesundheitssystems. Kann uns das beruhigen? Ich sage: es kommt darauf an. Wie ist dieses Bekenntnis denn gemeint?
Ich bin überzeugt: Gesundheit geht nur solidarisch. Das heißt, es braucht die gemeinsame Anstrengung aller, um die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen des Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art und Ursache der Erkrankung oder Ähnliches rechtzeitig sicherzustellen.[3]
Solidarisch bedeutet weiters, dass auch die Finanzierung dieses Gesundheitswesens gemeinschaftlich getragen wird und die Inanspruchnahme desselben nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten abhängt.
Sie meinen, das sei unwidersprochen? Ich orte durchaus Widerspruch und führe zwei konkrete Beispiele an: das Thema der Selbstbehalte ist ein wiederkehrendes, vor allem wenn es um vermeidbare Ambulanzbesuche und damit um die (unbestritten notwendige) Lenkung von Patientenströmen geht. An sich könnten wir aus der Geschichte lernen, denn schon 2001 gab es Ambulanzgebühren. Wissenschaftliche Evaluierungen zeigten keinen signifikant nachhaltigen Lenkungseffekt.[4] Anderseits stellen gerade Selbstbehalte für einkommensschwache Personen eine faktische Beschränkung des Zugangs zum Gesundheitssystem dar. Wenn wir Gesundheit solidarisch denken, dann muss das Gesundheitssystem so konzipiert sein, dass seine notwendige Inanspruchnahme nicht von finanzieller Potenz oder Systemwissen der betroffenen Patientinnen und Patienten abhängt. Freilich: dann müsste sich das System mehr an den Bedarfen von Patientinnen und Patienten orientieren. Hier dürfte der „innere Schweinehund“ der Steakholder aber noch nicht überwältigt sein.
Das zweite Beispiel ist jenes der Wahlärztinnen und Wahlärzte. Sie stellen inzwischen eine wichtige Versorgungsgröße im Gesundheitswesen dar und viele Patientinnen und Patienten schätzen diese Möglichkeit. Die Diskussion, wie Wahlärztinnen und Wahlärzte stärker in das öffentliche Gesundheitswesen eingebunden werden sollen, verläuft aber kontrovers und lässt die Patientenperspektive schmerzlich vermissen. Vielmehr ist sie vornehmlich von wirtschaftlichen Interessen geprägt.
Wie könnte man ein Bekenntnis zum „solidarischen Gesundheitssystem“ daher also noch verstehen? Es könnte sich schlichtweg auf das System, vornehmlich auf jenen Teil des Systems, dem man selbst angehört, beziehen. Wenn man auch allen Beteiligten zwanglos unterstellen kann, dass sie sich ernsthaft um eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten bemühen, scheint dieses Bemühen doch immer wieder an den Grenzen der eigenen Rolle und Stellung im Gesundheitssystem zu enden. Es ist der Punkt, an dem sich notwendigerweise Patientinnen und Patienten am System orientieren müssen, und nicht umgekehrt.
Nur dieser Zugang erklärt für mich Vorschläge, wie einzelne Landesgesundheitsfonds zusammenzulegen („Gesundheitsregion“) ohne Strukturreformen anzugehen oder Ambulanzgebühren einzuheben, ohne sich zu fragen, warum denn Menschen ins Spital fahren, anstatt zur niedergelassenen Ärztin oder zum Arzt zu gehen? Womit wir beim niedergelassenen Bereich sind, dessen Reformbedürftigkeit und die Position der Standesvertretung dazu ein eigenes Kapitel sind.
Das alles heißt nicht, dass Patientinnen und Patienten ein „Wunschkonzert“ gespielt bekommen sollen. Auch sie werden, damit das Gesundheitssystem weiterhin für alle leistungsfähig bleibt (also solidarisch bleibt), Veränderungen des Systems in Kauf nehmen müssen, die nicht überall auf Zustimmung stoßen. Die Versorgungsstrukturen der nächsten 20 Jahre werden anders aussehen müssen als jene, die wir von jeher gewohnt sind.[5]
Jedenfalls müssen sich Planungen und Reformen im Gesundheitswesen vorrangig an der Bevölkerungsstruktur, ihrer Entwicklung und ihrer Bedarfe orientieren und nicht an den Grenzen von Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträgern. In diesem Zusammenhang wird klar, dass auch eine gemeinsame Finanzierung der Leistungen des Gesundheitswesens unumgänglich ist. Unterschiedliche Finanzierungstöpfe der Gebietskörperschaften und der Selbstverwaltung führen zwangsläufig zu den Reibungsverlusten, deren Zeugen wir tagtäglich werden: von der Gastpatiententhematik über mangelnde Prävention bis hin zum Wechselspiel zwischen intra- und extramuralem Bereich.
Alle Steakholder im Gesundheitssystem sind gerade jetzt aufgefordert, über die eigenen Organisationsschranken und Grenzen hinauszudenken und unser Gesundheitssystem gemeinsam dorthin zu entwickeln, dass es seiner ureigensten Aufgabe auch in Zukunft so weit wie möglich gerecht werden kann: die notwendigen Leistungen für alle Patientinnen und Patienten gemeinsam zu erbringen.
Bekennen wir uns zu einem solidarischen Gesundheitswesen, denn Gesundheit geht nur solidarisch!
[1] ORF.at am 31.03.2026 „Gesundheitsreform: Bund will Einigung bis Juni“, https://orf.at/stories/3425477/, letzter Aufruf: 15.05.2026
[2] KURIER am 14.04.2026 „Gesundheitsreform: Widerstand gegen Zentralisierungspläne“, https://kurier.at/politik/inland/gesundheitsreform-krankenkassen-spitaeler-aerztekammer-gruene/403150537, letzter Aufruf: 15.05.2026
[3] Vgl. Artikel 4 der Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
[4] Rosian I., Mildschuh S., Vogler S., Winkler P, u. w. (2002), SELBSTBETEILIGUNG Internationaler Vergleich und Implikationen für Österreich, V, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
[5] Prunbauer M. (2025), Alles andere als planlos! Gesundheitsplan 2040+, online, NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, https://patientenanwalt.com/publikationen/letter-patientenanwalt/alles-andere-als-planlos/
